KI-SchulungWas der EU AI Act wirklich von Dir verlangt
Zu dem Thema kursiert viel Halbwissen, meistens mit einer großen Zahl daneben. Hier steht, was belegt ist, mit den Stellen, aus denen es kommt.
01Seit wann gilt das?
Artikel 4 der KI-Verordnung ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Die Verordnung selbst ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Beides wird oft verwechselt.
02Für wen gilt es?
Für Anbieter und für Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Auch für den Betrieb mit fünf Mitarbeitern, der ChatGPT im Arbeitsalltag nutzt. Private Nutzung ist ausgenommen.
03Was genau ist Pflicht?
Du musst Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz Deiner Mitarbeiter zu fördern. Ein bestimmtes Format, eine Mindestdauer oder eine Zertifizierung schreibt der Gesetzgeber nicht vor.
04Muss ich etwas nachweisen?
Eine Dokumentationspflicht steht nicht im Gesetz. Die Bundesnetzagentur empfiehlt trotzdem, die durchgeführten Maßnahmen ausreichend zu dokumentieren.
05Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ein eigenes Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz sieht die Verordnung nicht vor. Die Pflicht wirkt anders: Kommt es zu einem Schaden oder zu einem Verstoß eines Mitarbeiters, wird gefragt, ob Du Deine Leute vorbereitet hast.
06Hat der KI-Omnibus die Pflicht abgeschafft?
Nein. Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 im Juli 2026 abgeschwächt, aus sicherstellen wurde Maßnahmen ergreifen und fördern. Die Pflicht besteht weiter.
07Wo drohen tatsächlich Bußgelder?
An anderer Stelle. Zum Beispiel bei fehlender Kennzeichnung von KI-Inhalten nach Artikel 50, die seit dem 2. August 2026 gilt. Dort sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.
08Wer kontrolliert das in Deutschland?
Seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur, als Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.